Pflegehilfsmittel
Produkte für die Krankenpflege
Besitzen Sie eine Pflegestufe oder planen diese für sich oder einen Angehörigen zu beantragen?
Ihre Pflegeversicherung übernimmt seit dem 01.01.2015 Hilfsmittel zum Verbrauch im Wert von monatlich 42€ aus Ihrer Apotheke.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel sind solche, die nur einmalig verwendet werden können. Hierzu gehören z.B. Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel für Hände oder Flächen.
Wie bekomme ich die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?
Sobald eine Pflegestufe vorliegt haben Pflegebedürftige aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Die Grundvoraussetzung für den Bezug der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist, dass der Angehörige zu Hause gepflegt wird.
Unser Service für Sie:
Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und übernehmen die Antragsstellung bei der Pflegekasse. Kommen Sie einfach mit Ihrer Versichertenkarte vorbei und wir füllen den Antrag gemeinsam mit Ihnen aus und besprechen den individuellen Bedarf an Pflegeprodukten.
Nach erfolgter Genehmigung können wir Sie dann mit den genehmigten Pflegehilfsmitteln monatlich bis zu einer Höhe von 42 Euro ohne Zuzahlung versorgen. Die Abrechnung gegenüber Ihrer Kasse übernehmen wir für Sie.
Bei Fragen und Schwierigkeiten stehen wir Ihnen jederzeit in unserer Apotheke gerne zur Verfügung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Gesundheit und Pflege.